Privates Kopieren von Musikdateien etc.

Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch sind gemäß § 53 Abs. 1 UrhG ausnahmsweise zulässig. Der privaten Vervielfältigung von CDs/Musikdateien sind aber enge Grenzen gesetzt. Im Einzelnen ist zu beachten:

  • Es dürfen immer nur einige wenige Kopien angefertigt werden.
  • Zulässig ist die Vervielfältigung nur für den privaten eigenen Gebrauch, wozu auch noch der (Mit-)Gebrauch durch Familienangehörige oder enge Freunde zählt.
  • Die Vervielfältigung ist nur zulässig, wenn der private Gebrauch auch tatsächlich bezweckt ist. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Vervielfältigung von vornherein mit der Absicht geschieht, die Kopie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken. Denn in diesen Fällen kann derjenige, der die Kopie anfertigt, sie gerade nicht mehr benutzen, so dass kein eigener Gebrauch bezweckt ist, sondern der Gebrauch durch einen anderen.
  • Gemäß § 53 Abs. 1 S. 2 UrhG ist es zwar zulässig, die Kopie durch einen anderen herstellen zu lassen. Dieser darf aber stets nur auf Bestellung und darüber hinaus auch nur unentgeltlich tätig werden. Anders als beispielsweise beim Kopieren von Printmedien in Copyshops dürfen aus dem Kopieren von CDs also keine Einkünfte erzielt werden.
  • Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 53 Abs. 1 UrhG ist, dass die Kopiervorlage rechtmäßig erlangt worden sein muss. Illegal erlangte CDs dürfen also auch nicht zum privaten Gebrauch kopiert werden. Es muss sich bei der Kopiervorlage aber nicht um eine eigene CD handeln.
  • Von offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen darf keine Privatkopie hergestellt werden. Das bedeutet: Die Kopie einer evidenten Raubkopie ist illegal.
  • Ist ein Tonträger kopiergeschützt, so muss dieser Schutz respektiert werden. Das Knacken des Kopierschutzes ist auch nicht zum privaten Gebrauch zulässig.
  • Zu beachten ist ferner, dass die einmal rechtmäßig hergestellten Vervielfältigungsstücke keinesfalls später verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden dürfen (§ 53 Abs. 6 UrhG). Das bedeutet, dass auch Kopien, die ursprünglich für den privaten Gebrauch hergestellt wurden, später nicht öffentlich angeboten, verkauft, verschenkt oder in der Öffentlichkeit abgespielt werden dürfen. Auch das zur Verfügung Stellen der Musikkopien in so genannten "Internet-Tauschbörsen" ist nicht erlaubt.
http://www.ifpi.de/recht/kopieren.htm